Gold und Silber Ankauf und Verkauf

Laut Bundesfinanzministerium dürfen nur noch in Ausnahmefällen ein ermäßigter Umsatzsteuersatz von sieben Prozent auf Silbermünzen angewendet werden. Wer sich als Geldanlage für Silbermünzen interessiert, muss zukünftig mit neunzehn Prozent Umsatzsteuer mehr bezahlen.

Grund dafür sei aus Sicht des Ministeriums, dass die Vereinfachungsregelung in der Vergangenheit oftmals falsch angewendet worden ist.  Die Vereinfachungsregelung hat sich ausschließlich auf Sammlungsstücke von hohem Wert bezogen. Es wurde jetzt lediglich mit dem Schreiben auf die geltende Rechtslage hingewiesen und manche Formulierungen geändert.

Unklar ist jedoch ab wann die höheren Steuersätze angewandt werden müssen und was mit Restbeständen an Silbermünzen bei Händlern sei. Auch könnte es sein, dass die Händler von Silbermünzen über Jahre rückwirkend Steuern nachzahlen müssten.

Den vollständigen Artikel finden Sie auf  www.n-tv.de

 

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